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(na), Die Scheibenreparatur erledigen wir in weniger als einer Stunde für Sie.
Ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe sieht auf den ersten Blick harmlos aus. Doch aus der fast unsichtbaren Macke kann schnell mehr werden. Durch Erschütterungen und Temperaturwechsel kann über kurz oder lang die gesamte Scheibe reißen.
Sie können das verhindern – mit unserer Hilfe. Wir reparieren Steinschlagschäden in weniger als einer Stunde. Das Beste dabei: Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben, zahlen Sie meistens keinen Cent für die Reparatur. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten – ohne Selbstbeteiligung.
Voraussetzung für eine Reparatur ist, dass der Schaden in Ihrer Windschutzscheibe nicht viel größer als ein Daumennagel ist, nicht im unmittelbaren Blickfeld des Fahrers und mehr als 10 cm vom Scheibenrand entfernt liegt. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und die ausgefeilte Technologie garantieren nicht nur, dass die Stabilität Ihrer Scheibe wieder hunderprozentig hergestellt ist: Der Einschlag ist auch nur noch bei genauem Hinsehen zu erkennen.
Sollten Sie einen Steinschlagschaden haben, kommen Sie am besten so schnell wie möglich zu uns – wir helfen sofort!
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Der Gesellschaftsgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung der Erschließung der Potentiale nachwachsender Rohstoffe zur Entwicklung einer nachhaltigen
Energieversorgung und zum Klimaschutz;
- die Stärkung der wirtschaftlichen Struktur des ländlichen Raums;
- die Förderung des technischen Fortschritts;
- die Durchführung von Forschungsprojekten und Studien im Rahmen von Grundlagenforschung;
- die Unterhaltung eigener Forschungseinrichtungen, wie Laboren, technischen Prüfständen und Technika sowie
Feuerungs- und Biogasanlagen und weiter Pilotanlagen;
- die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen und Methoden einschließlich
des Wissenstransfers sowie der Öffentlichkeitsarbeit;
- die internationale Kooperation mit Universitäten, Fachhochschulen und anderen bedeutenden
Forschungseinrichtungen im Rahmen der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben und
- die Unterstützung und Begleitung von Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen und technischen
Nachwuchses.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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